Beitragswesen
Mitgliedsbeiträge pro Monat
» 1 Person 10,00 €
» 2 Personen einer Familie je 7,50 €
» 3 Personen und mehr je Familie je 6,50 €
» Tiger-Gruppe 4-7 Jahre je 4,00 € (ohne Aufnahmegebühr und DKV Beitrag)
Die Beiträge werden halbjährlich erhoben zu folgenden Stichtagen:
15.02. des lfd. Jahres zzgl. DKV Beitrag
15.08. des lfd. Jahres zzgl. DKV Beitrag*
(*bei Neuaufnahme in den Verein nach dem 30.06. des lfd. Jahres)
Aufnahmegebühr
» einmalig 8,00 € pro Mitglied
Beitrag für den DKV
» Ausstellung eines Budo-Passes einmalig 10,00 € (legt der DKV jedes Jahr neu fest)
» Jahresbeitrag entsprechend der Beitragsfestsetzung des DKV
° bis 14 Jahre 18,00 €
° ab 14 Jahre 23,00 €
Die Aufnahmegebühr und Ausstellungsgebühr wird fällig bei Annahme des Antrages durch den Vorstand.
Ruhebeitrag
Die Mitglieder haben die Möglichkeit, 14 Tage vor dem 30.06. oder 31.12. des laufenden Jahres, eine ruhende Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand einzureichen. Der Beitrag für die ruhende Mitgliedschaft beträgt 2,00 € pro Monat.
Das Mitglied ist während dieser Zeit nicht berechtigt am Training teilzunehmen.
Mit Trainingsbeginn ist für den laufenden Monat wieder voller Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Beitragszahlung
Erfolgt bargeldlos.
In der Regel per Einzugsermächtigung oder per Dauerauftrag.
Verwendungszweck: Name des Mitgliedes, Monat der Zahlung bzw. Jahresbeitrag DKV
Bankverbindung:
Empfänger: SKV Barth e.V.
IBAN DE54 1505 0500 0570 0038 90
BIC NOLADE21GRW
Teilnahme- / Prüfungsgebühren
Prüfungsgebühren hat jedes Mitglied selber zu tragen. Die Höhe richtet sich nach den Richtlinien des DKV.
Teilnahmegebühren für Trainingslager etc. richten sich nach den Ausschreibungen und sind von jedem Mitglied selber zu tragen.
Der Vorstand hat die Möglichkeit bei einigen Höhepunkten die Teilnahmegebühr zu übernehmen.
Trainingslager während der Ferienzeit
Diese Kosten werden auf die Teilnehmer umgelegt, wobei der Verein auf Antrag Unterstützung, im Rahmen seiner Möglichkeiten, geben kann.
Fördermittel
Es werden durch den Vorstand alle bekannten Fördermöglichkeiten beantragt.
Unkosten des Vereines
Bürokosten/Verwaltungskosten sind durch den Vorstand so gering wie möglich zu halten.
Ausgaben im Namen des Vereines sind durch den Vorstand zu beschließen.
Trainingsgerät / - material ist durch den Trainer beim Vorstand zu beantragen.
Fahrkosten werden vom Verein in Höhe von 0,25 € pro gefahrenen Kilometer übernommen, wenn Notwendigkeit des Einsatzes privater Kfz besteht.
Mit Inkrafttreten der Finanzordnung werden alle vorherigen Beitragsordnungen und Ergänzungen außer Kraft gesetzt.
Barth, gültig ab 01.01.2021