Dienstags
16:00 bis 17:30 Uhr Turnhalle Gymnasium, Barth
Donnerstag:
16:00 bis 17:30 Uhr Turnhalle Gymnasium, Barth
Freitag:
Gesundheitssport
18:00 bis 19:30 Uhr Vineta Sporthalle, Barth
Thomas Liess, Mobil 0160 / 8006594
Beitragswesen:
1.Mitgliedsbeiträge pro Monat:
2.Die Beiträge werden halbjährlich erhoben zu folgenden Stichtagen:
(* bei Neuaufnahme in den Verein nach dem 30.06. des lfd. Jahres)
3. Aufnahmegebühr:
4.Beitrag für den DKV
Die Aufnahmegebühr und Ausstellungsgebühr werden fällig bei Annahme des Antrages durch den Vorstand.
Ruhebeitrag:
Die Mitglieder haben die Möglichkeit, 14 Tage vor dem 30.06. oder 31.12. des laufenden Jahres, eine ruhende
Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand einzureichen. Der Beitrag für die ruhende Mitgliedschaft beträgt 2,00 € pro
Monat.
Das Mitglied ist während dieser Zeit nicht berechtigt am Training teilzunehmen.
Mit Trainingsbeginn ist für den laufenden Monat wieder voller Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Beitragszahlung:
Erfolgt bargeldlos, in der Regel per Einzugsermächtigung oder per Dauerauftrag.
Verwendungszweck: Name des Mitgliedes, Monat der Zahlung bzw. Jahresbeitrag DKV
Bankverbindung:
Empfänger: SKV Samurai Barth e.V.
IBAN: DE54 1505 0500 0570 0038 90
BIC: NOLADE21GRW
Teilnahme- / Prüfungsgebühren:
Prüfungsgebühren hat jedes Mitglied selber zu tragen. Die Höhe richtet sich nach den Richtlinien des DKV.
Teilnahmegebühren für Trainingslager etc. richten sich nach den Ausschreibungen und sind von jedem Mitglied
selber zu tragen.
Der Vorstand hat die Möglichkeit bei einigen Höhepunkten die Teilnahmegebühr zu übernehmen.
Trainingslager während der Ferienzeit
Diese Kosten werden auf die Teilnehmer umgelegt, wobei der Verein auf Antrag Unterstützung, im Rahmen seiner
Möglichkeiten, geben kann.
Fördermittel:
Es werden durch den Vorstand alle bekannten Fördermöglichkeiten beantragt.
Unkosten des Vereines:
Bürokosten/Verwaltungskosten sind durch den Vorstand so gering wie möglich zu halten.
Ausgaben im Namen des Vereines sind durch den Vorstand zu beschließen.
Trainingsgerät / - material ist durch den Trainer beim Vorstand zu beantragen.
Fahrkosten werden vom Verein in Höhe von 0,25 € pro gefahrenen Kilometer übernommen, wenn Notwendigkeit
des Einsatzes privater Kfz besteht.
Mit Inkrafttreten der Finanzordnung werden alle vorherigen Beitragsordnungen und Ergänzungen außer Kraft gesetzt.
Barth, gültig ab 01.01.2024