Trainingsstätten- und Zeiten

Dienstags   

16:00 bis 17:30 Uhr    Turnhalle Gymnasium, Barth    



Donnerstag:
16:00 bis 17:30 Uhr    Turnhalle Gymnasium, Barth


Freitag:

Gesundheitssport

18:00 bis 19:30 Uhr   Vineta Sporthalle, Barth 

Ansprechpartner


Thomas Liess, Mobil 0160 / 8006594












Finanzordung


Beitragswesen:


    1.Mitgliedsbeiträge pro Monat:

  •  1 Person 10,00 €
  • 2 Personen einer Familie je 7,50 €
  • Gesundheits-Sport Gruppe 10,00 € (ohne Aufnahmegebühr und DKV Beitrag)

     

    2.Die Beiträge werden halbjährlich erhoben zu folgenden Stichtagen:

  • 15.02. des lfd. Jahres zzgl. DKV Beitrag
  • 15.08. des lfd. Jahres zzgl. DKV Beitrag*

       (* bei Neuaufnahme in den Verein nach dem 30.06. des lfd. Jahres)


    3. Aufnahmegebühr:

  • einmalig 8,00 € pro Mitglied

 

     4.Beitrag für den DKV

  • Ausstellung eines Budo-Passes einmalig 10,00 € (legt der DKV jedes Jahr neu fest)
  • Jahresbeitrag entsprechend der Beitragsfestsetzung des DKV
  • bis 14 Jahre                 18,00 €
  • ab 14 Jahre                  23,00 €

        Die Aufnahmegebühr und Ausstellungsgebühr werden fällig bei Annahme des Antrages durch den Vorstand.


Ruhebeitrag:


     Die Mitglieder haben die Möglichkeit, 14 Tage vor dem 30.06. oder 31.12. des laufenden Jahres, eine ruhende         

     Mitgliedschaft schriftlich beim Vorstand einzureichen. Der Beitrag für die ruhende Mitgliedschaft beträgt 2,00 € pro

     Monat.

     Das Mitglied ist während dieser Zeit nicht berechtigt am Training teilzunehmen.


     Mit Trainingsbeginn ist für den laufenden Monat wieder voller Mitgliedsbeitrag zu zahlen.


Beitragszahlung:


      Erfolgt bargeldlos, in der Regel per Einzugsermächtigung oder per Dauerauftrag.


     Verwendungszweck: Name des Mitgliedes, Monat der Zahlung bzw. Jahresbeitrag DKV


     Bankverbindung:

     Empfänger: SKV Samurai Barth e.V.

     IBAN: DE54 1505 0500 0570 0038 90

     BIC:     NOLADE21GRW


Teilnahme- / Prüfungsgebühren:


     Prüfungsgebühren hat jedes Mitglied selber zu tragen. Die Höhe richtet sich nach den Richtlinien des DKV.

     Teilnahmegebühren für Trainingslager etc. richten sich nach den Ausschreibungen und sind von jedem Mitglied

     selber zu tragen.


     Der Vorstand hat die Möglichkeit bei einigen Höhepunkten die Teilnahmegebühr zu übernehmen.

   

     Trainingslager während der Ferienzeit

     Diese Kosten werden auf die Teilnehmer umgelegt, wobei der Verein auf Antrag Unterstützung, im Rahmen seiner   

     Möglichkeiten, geben kann.


Fördermittel:


     Es werden durch den Vorstand alle bekannten Fördermöglichkeiten beantragt.


Unkosten des Vereines:


     Bürokosten/Verwaltungskosten sind durch den Vorstand so gering wie möglich zu halten.

     Ausgaben im Namen des Vereines sind durch den Vorstand zu beschließen.

     Trainingsgerät / - material ist durch den Trainer beim Vorstand zu beantragen.

     Fahrkosten werden vom Verein in Höhe von 0,25 € pro gefahrenen Kilometer übernommen, wenn Notwendigkeit

     des Einsatzes privater Kfz besteht.



Mit Inkrafttreten der Finanzordnung werden alle vorherigen Beitragsordnungen und Ergänzungen außer Kraft gesetzt.



Barth, gültig ab 01.01.2024

 


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